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Sonntag, 27. Februar 2011 16:19

Wander-Fitness-Pass und Deutsches Wanderabzeichen

Wander-Fitness-Pass und Deutsches Wanderabzeichen

Der Deutsche Wanderverband (DWV) führt zum Frühjahr 2010 bundesweit den „Wander-Fitness-Pass" ein. In diesem 24-seitigen Dokument (Umschlagseite im Bild 1) können sich Wanderer – Mitglieder wie Nichtmitglieder – ihre Teilnahme auch an geführten Wanderungen des FAV bestätigen lassen. Der DWV setzt sich damit für regelmäßige Bewegung ein und hofft, dass dieser Nachweis auch von den Bonus-Programmen der Krankenkassen anerkannt wird. Wer regelmäßig mitwandert und dies im Wander-Fitness-Pass dokumentiert, kann ab 2010 für seine Leistungen mit dem Deutschen Wanderabzeichen (DWA) ausgezeichnet werden. Das wird wie das „Deutsche Sportabzeichen" in Bronze, Silber und Gold (im Bild 2) verliehen. Wichtig ist beim Wanderabzeichen aber nicht der sportliche Leistungsgedanke „Schneller - höher - weiter", sondern die regelmäßige ausdauernde Bewegung. Wir wollen mit dem Wander-Fitness-Pass auch erreichen, dass der FAV mit seinen vielfältigen Angeboten interessierte Wanderer an sich binden und neue Mitglieder gewinnen kann.

Der Vorstand des Deutschen Wanderverbandes hat im Oktober 2009 das folgende Verfahren für die Vergabe des Deutschen Wanderabzeichens beschlossen. Das DWA wird von den Mitgliedsvereinen des Wanderverbandes, z.B. vom FAV, verliehen. Unsere Wanderführer bestätigen per Stempel oder Unterschrift im Wander-Fitness-Pass die Teilnahme.

Alter: Für das DWA gibt es drei Altersklassen: Kinder (bis zum 12. Lebensjahr), Jugendliche (13 bis 17 Jahre) und Erwachsene (ab 18 Jahren).

Mindestanzahl Kilometer pro Jahr: Kinder erwandern innerhalb eines Kalenderjahres mindestens 100 km, Jugendliche 150 km und Erwachsene 200 km. Für die Vergabe werden die in einem Kalenderjahr zurückgelegten Kilometer berücksichtigt.

Mindestanzahl Wanderungen pro Jahr: Neben der Distanz wird auch die Anzahl der Wanderungen gewertet. Damit eine Regelmäßigkeit beim Wandern erreicht wird, müssen alle Altersgruppen an mindestens 10 Wanderungen im Jahr teilnehmen.

Behinderte (mit anerkanntem Ausweis) müssen nur 50 % der Anforderung ihrer Altersklasse erbringen.

Wertung der Wanderformen: Zu den anrechenbaren Wanderungen aller Art zählen z.B. auch Nordic-Walking-Aktivitäten, Geocashing-Touren oder Stadtwande-rungen. Bei Ferienwanderungen beziehungsweise Mehrtages-Wanderungen werden nur drei Tage angerechnet. Es können hierbei die drei längsten Tagesetappen für die benötigten Jahres-Kilometer berücksichtigt werden. Auch wer an einer Gesundheits- oder Familienwanderung teilnimmt, kann dies für das DWA anrechnen lassen – hierbei wird die Teilnahme pauschal mit jeweils 10 Kilometern gewertet. Fragen Sie im Zweifelsfall Ihren Wanderführer!

Skilanglauf, Schneeschuhwandern, Radwandern: Auch die Teilnahme an diesen Outdoor-Aktivitäten wird angerechnet. Allerdings können hierbei nur 3 Wanderungen beziehungsweise Aktionstage pro Jahr gewertet werden. Und weil man beim Radeln seine Kilometer schneller zurücklegt, werden jeweils 50 Rad-Kilometer als 10 Wander-Kilometer gewertet.

Bronze, Silber, Gold: Das Deutsche Wanderabzeichen in Bronze wird bei der ersten erfolgreichen Teilnahme (10 Wanderungen im ersten Jahr) verliehen. Nach der dritten Teilnahme (je 10 Wanderungen in 3 Jahren) gibt es das DWA in Silber und nach dem fünften Mal (je 10 Wanderungen in 5 Jahren) in Gold. Pro Kalenderjahr kann das Abzeichen aber nur ein Mal erworben werden.

Alle FAV-Wanderführer und interessierten Mitglieder werden gebeten, ihren Bedarf bei der FAV-Geschäftsstelle, Heynestr. 43 (Tel. 0911-429582 jeden Montag, 14-17 Uhr), E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. , zu melden.

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