- Stadt(ver)führungen 2022
- Weihnachtsgrüße
- Das Wanderheim in Hohenstein ist wieder geöffnet. Auch Übernachtungen nach Corona-Regeln sind möglich!
- Wann geht es weiter?
- Ehrenamtsbörse in Nürnberg vom 18.-20. Mai 2021
- Vom Winter in den Frühling ....
- Winterlandschaft in der Fränkischen Schweiz
- Neue Wanderungen in Vorbereitung ....
- Winterlandschaft in Oberfranken
- Winterlandschaft ....
Was ist der Fränkische Albverein?Der FAV (Bund) ist ein eingetragener, als gemeinnützig anerkannter Verein, der 1914 in Nürnberg gegründet wurde. Der Bund ist der "Hauptverein", unter dessen Dach zur Zeit 12 Gruppen, Einzelmitglieder, Gastwirte und korporative Mitglieder zusammengeschlossen sind (insgesamt ca. 2.000 Personen). Was will der Fränkische Albverein?In seinem Gebiet unterhält der FAV ein Wanderwegenetz von über 9.500 km in ehrenamtlicher Arbeit zum Wohl der Allgemeinheit. Diese Wanderwege schützen die gefährdete Natur mit ihrer vielfältigen Pflanzen- und Tierwelt; denn sie bieten dem Wanderer zwar Erholung, schonen aber auch durch ihre Leitfunktion die übrige Landschaft und dienen damit dem Naturschutz. Was bietet der Fränkische Albverein?Der FAV bietet seinen Mitgliedern:
Dies alles zu wirklich niedrigen Beiträgen (der Jahresbeitrag für eine Einzelmitgliedschaft liegt – je nach Gruppe – bei etwa 40,00 €, Jugend- und Familienmitglieder erhalten Ermäßigung). |
Werden Sie Mitlgied im Fränkischen Albverein e.V.Als Mitglied des Fränkischen Albverein e.V haben Sie viele Vorteile!Information:
Freizeit:
Selbst aktiv werden:
Interessiert ?
Download Mitgliedsantrag:Hier können Sie den Mitgliedsantrag für den Fränkischen Albverein e.V. (Bund) herunterladen: Mitgliedsantrag Die Mitgliedsanträge für die Gruppen des FAV finden Sie bei den jeweiligen Gruppen im Gruppenverzeichnis. |
Der Gesamtvorstand des Fränkischen Albvereins e.V.
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Fränkischer Albverein e.V. (Bund) - Satzung§ 1 (1) Der Verein führt den Namen "Fränkischer Albverein e.V., Bund für Wandern, Heimatpflege und Naturschutz". § 2 (1) Der Fränkische Albverein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. § 3 (1) Mitglieder sind: § 4 Im Rahmen des in dieser Satzung festgelegten Vereinszweckes gestaltet die Wan-derjugend ihr Gruppenleben eigenständig und nach selbstbestimmten Ordnungen. Die Zugehörigkeit zur Wanderjugend lässt die Mitgliedschaft in anderen FAV-Gruppen unberührt und endet mit der Vollendung des 27. Lebensjahrs. § 5 (1) Die Mitgliederversammlung entscheidet § 6 Organe des Vereins sind § 7 Die Mitgliederversammlung entscheidet § 8 (1) Die ordentliche Mitgliederversammlung wird jährlich vom Präsidenten oder ei-nem der Vizepräsidenten einberufen. Die Einladung erfolgt durch Bekanntgabe in der Vereinszeitschrift "Die Fränkische Alb" oder durch schriftliche Mitteilung an alle Mitglieder mit Angabe der vorgeschlagenen Tagesordnung. Die Einladungsfrist beträgt sechs Wochen. § 9 (1) Das Präsidium besteht aus dem Präsidenten und drei Vizepräsidenten. Jeder von ihnen ist im Außenverhältnis Vorstand im Sinne von § 26 des Bürgerlichen Gesetzbuches. § 10 (1) Für die verschiedenen Tätigkeitsfelder des Vereins kann die Mitgliederver-sammlung Fachreferenten für Naturschutz, Wandern, Kultur und Wege wählen. Darüber hinaus kann das Präsidium bei Bedarf ehrenamtliche Kräfte einsetzten. Diese stimmen ihre Arbeit mit dem Präsidium ab und berichten über sie im Gesamtvorstand. § 11 (1) Der Gesamtvorstand entscheidet in allen Vereinsangelegenheiten, soweit sie nicht der Mitgliederversammlung oder dem Präsidium vorbehalten sind. §12 (1) Zur Leitung der Geld- und Vermögensangelegenheiten wird von der Mitgliederversammlung § 13 Satzungsänderungen werden von der Mitgliederversammlung beschlossen. Dazu ist eine 3/4 –Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen notwendig. § 13a (1) Scheidet eine Gruppe aus, den Begriff „Fränkischer Albverein" oder „FAV" im Namen führt, erlischt ihr Recht, diese Bezeichnung weiterzuführen. § 14 (1) Die Auflösung des Vereins kann nur in einer eigens zu diesem Zwecke einberufenen Mitgliederversammlung erfolgen. Für den Auflösungsbeschluss ist eine ¾-Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich. § 15 Diese Satzung tritt mit Eintragung ins Vereinsregister in Kraft; damit tritt die Satzung vom 07.03.1991 außer Kraft. |
Richtlinien des Fränkischen Albvereins
A Treueabzeichen/ Verdienstabzeichen B Ehrenabzeichen B2 Ehrenabzeichen in Silber für jemanden, der sich durch seine ehrenamtliche Tätigkeit um den Fränkischen Albverein besondere Verdienste erworben hat. Die Tätigkeit sollte mindestens 8 Jahre ausgeübt worden sein. B3 Ehrenabzeichen in Gold für jemanden, der sich durch seine ehrenamtliche Tätigkeit um den Fränkischen Albverein außerordentliche Verdienste erworben hat. Die Tätigkeit sollte mindestens 12 Jahre ausgeübt worden sein. C Ehrenmitgliedschaft C3 Zu Ehrenpräsidenten des Fränkischen Albvereins können nach Beendigung ihrer Tätigkeit langjährige, verdiente Präsidenten des Fränkischen Albvereins ernannt werden D Verfahren D2 Die Verleihung der Ehrenabzeichen in Silber und Gold sowie der Ehrenmitgliedschaft soll in einem festlichen Rahmen durchgeführt werden. Mit der Verleihung aller Ehrenabzeichen und der Ehrenmitgliedschaft wird jeweils eine Urkunde ausgehändigt. Darin ist der Grund der Verleihung enthalten. D3 Alle Ehrungen werden mit Namensnennung in der Zeitschrift „Die Fränkische Alb“ veröffentlicht. Bei den Ehrenabzeichen in Silber und Gold sowie bei der Ehrenmitgliedschaft werden auch die Verleihungsgründe bekannt gegeben. |
Arbeitsgebiet des Fränkischen Albvereins e.V.Das Arbeitsgebiet des FAV umfasst die Fränkische Alb und ihr Vorland, also das Gebiet zwischen den Flüssen Donau, Altmühl, Naab, Pegnitz, Aisch, Rednitz, Rezat und Wörnitz. Zu diesem Gebiet gehören neben der Fränkischen Alb die Landschaften: Hersbrucker Alb, Rangau, Aischgrund, Altmühltal, Frankenhöhe und Oberpfälzer Jura. Somit umfasst der FAV - auf Bayern beschränkt - ganz Mittelfranken sowie Teile Nordschwabens, Oberbayerns und der Oberpfalz. {mosmap kml='http://www.fraenkischer-albverein.de/images/gpx/arbeitsgebiet.kml'} |
Kontakt:Fränkischer Albverein e.V. Öffnungszeiten der Geschäftsstelle in der Heynestr. 41: Jeden Mittwoch von 14 bis 17 Uhr. Dort erhalten Sie weitere Informationen, Wanderbücher, Kartenmaterial u.a. |