Aufgaben des FAV als Träger Öffentlicher Belange (TÖB)
Das Mitwirkungsrecht gemäß Artikel 42 des Bayerischen Naturschutzgesetzes und § 58 des Bundesnaturschutzgesetzes kann durch die Mitgliedschaft des Fränkischen Albvereins im Landesverband Bayern der Deutschen Gebirgs- und Wandervereine in nachstehenden Gremien der Kommunen, Landkreise und in der Regierung von Mittelfranken wahrgenommen werden:
- Naturschutzbeirat bei der Regierung von Mittelfranken
- Naturschutzbeirat bei der Stadt Nürnberg
- Naturschutzbeirat Landratsamt Neumarkt-Oberpfalz
- Naturschutzbeirat bei der Stadt Erlangen
- Planungsverband Oberpfalz Nord
- Planungsverband Industrieregion Mittelfranken
- Beirat im Landschaftspflegeverband Stadt Nürnberg
- Naturpark Fränkische Schweiz / Veldensteiner Forst
Beispiele:
- Mitarbeit im Naturschutzbeirat der Regierung von Mittelfranken
- Stellungnahmen zu Regionalplänen für die Industrieregion Mittelfranken RPV7 und Westmittelfranken RPV8
- Stellungnahmen zu Raumordnungsverfahren; Beispiel: Gräfensteinberg
- Stellungnahmen zu Flächennutzungsplänen; Beispiel: Gollhofen, Uffenheim
- Durchführung von Seminaren für Beamte der Landratsämter, der Bürgermeister; Beispiel: FAV Seminar im LRA Ansbach am 04.02.2005
- Zusammenarbeit mit anderen Wander- und Naturschutzvereinen